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Wohnwagen besteuert wie kleine Zweitwohnungen

Dienstag, 01 November 2011
15:33 Uhr

Seit fünf Jahren hat Klaus-Dieter Burkhardt einen Wohnwagen auf dem Platz „Bonanza“ in Wendtorf. Nun erhielt er vom Amt Probstei den „Bescheid über die Festsetzung einer Stellplatzsteuer-Vorauszahlung“. Ihm sei klar, dass die Gemeinde Geld brauche, aber „die Art und Weise, wie sie sich Geld verschafft, ist so was von verkehrt“, schimpft der Pensionär aus Schwentinental.

Wendtorf ist nicht die einzige Gemeinde, die eine Stellplatzsteuer von Dauercampern erhebt. Allein im Amt Probstei sind es inzwischen zusammen mit Schönberg und Stakendorf drei Gemeinden. „Diskutiert wird das in vielen Orten, auch Fehmarn macht das bereits“, erklärt Gert Petzold, Landesvorsitzender des Verbandes der Campingplatzunternehmer. „Ich halte davon gar nichts“, sagt Petzold. Die Gäste müssten sorgfältig gepflegt werden und nicht mit immer neuen Gebühren und Steuern belastet werden. Außerdem würden die Einnahmen kaum für eine bessere Infrastruktur eingesetzt. „Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass mit der Stellplatzsteuer ein Stück Attraktivität unseres Landes abgegeben wird - die wird darunter leiden“, sagt Petzold. Schließlich würde etwa im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern keine Stellplatzsteuer verlangt.
Das für Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium in Kiel verweist darauf, dass es legitim sei, dass die Gemeinden alle Steuerquellen nutzen, um ihr Haushaltsdefizit zu mindern. Das Land versuche zudem, das touristische Camping stärker zu fördern, weil das im Vergleich zum Dauercamping eine höhere Wertschöpfung bringe.

Noch sind aber etwa zwei Drittel der Gäste auf den Plätzen Dauercamper. Von ihnen eine Stellplatzsteuer zu erheben, ist laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig von 2006 (Az.: 2 KN 1/05) zulässig. Entsprechend verweist das Amt Probstei in dem Bescheid darauf, dass „mit dem Innehaben von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen auf einem Dauerstellplatz grundsätzlich ein besteuerbarer Aufwand für die persönliche Lebensführung betrieben wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht“. Die Stellplatzsteuer besteuere eine „besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ derjenigen, die neben einer Wohnung noch einen Dauerstellplatz haben.

Klaus-Dieter Burkhardt soll dafür 80 Euro im Jahr zahlen. Die Stellplatzsteuer ist zwar von der Art her ähnlich wie die Zweitwohnungssteuer, aber deutlich niedriger. Wendtorf verlangt acht Prozent des Mietwertes. Burkhardt vermutet aber, dass tatsächlich nur wenige diese Steuer zahlen werden, weil es zahlreiche Ausnahmen gebe: „Da bleiben nur ein paar alte Rentner übrig.“

Quelle und Kommentare hier: http://www.kn-online.de/lokales/kiel/257245-Wohnwagen-besteuert-wie-kleine-Zweitwohnungen.html

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