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Geflügelpest

Donnerstag, 10 November 2016
15:37 Uhr

 

Nach neuen Funden toter Vögel sind weitere Kommunen im Kreis Plön zum Sperrbezirk erklärt worden. Der jüngste Fall von Geflügelpest wurde an einem Wildvogel festgestellt, der in Preetz am Postsee aufgesammelt worden war. Deshalb sind nun auch Preetz, Pohnsdorf, Schwentinental, Schellhorn und Lehmkuhlen Sperrgebiet. Nach einem weiteren Fund in Laboe sind außerdem Laboe, Brodersdorf, Heikendorf, Lutterbek, Stein und Wendtorf Sperrbezirk. Auch am Suhrer See in Bösdorf gab es einen Fall, das Umfeld ist bereits gesperrt. Dabei gelten nicht nur für die Geflügelhalter spezielle Vorschriften: Hunde- und Katzenbesitzer müssen ihre Tiere an die Leine nehmen, da sonst die Gefahr besteht, dass diese das H5N8-Virus nach einem Kontakt mit toten Tieren weiter verbreiten. Darauf weisen die Behörden hin. Eine Karte über alle aktuellen Sperrbezirke gibt es auf der Internetseite des Kreises Plön  www.kreis-ploen.de  

Quelle: Kieler Nachrichten

Bürgertelefon Geflügelpest

Telefon:  04522 743 87
E-Mail:  vetabt@kreis-ploen.de


Seit dem 08.11.2016 wurde bei mehreren im Kreis Plön verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Auf dieser Seite informieren wir Sie aktuell über die Maßnahmen, die die Kreisverwaltung Plön eingeleitet hat.

Sperrbezirke im Kreisgebiet eingerichtet / Gesamtes Kreisgebiet zum Beobachtungsgebiet erklärt

In einem Radius von mindestens drei Kilometern rund um die Fundorte der verendeten Wildvögel wurden Sperrbezirke eingerichtet. Bei weiteren Totfunden von Tieren mit dem Geflügelpesterreger werden die Ausmaße der Zonen entsprechend angepasst.

Für diese Gebiete gelten spezielle Regelungen, die Sie im Detail bitte den unten angefügten Allgemeinverfügungen entnehmen. So dürfen beispielsweise für die Dauer von 21 Tagen keine Vögel und Bruteier und auch kein frisches Fleisch oder Fleischerzeugnisse von Vögeln oder Federwild den jew. Sperrbezirk verlassen. Die Geflügelbestände im Sperrbezirk werden zudem regelmäßig untersucht. Das Beobachtungsgebiet dürfen 15 Tage lang keine Vögel aus Tierhaltung verlassen. Hunde und Katzen dürfen nicht mehr frei umherlaufen. Es besteht die Gefahr, dass diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiter verbreiten. Daher sollte direkter Kontakt von Haustieren mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.

Am 22.11.2016 wurde das gesamte Kreisgebiet zum Beobachtungsgebiet erklärt. Hier gilt u.a., dass gehaltene Vögel das Beobachtungsgebiet nicht verlassen dürfen. Wie in den Sperrbezirken dürfen auch im Beobachtungsgebiet Hunde und Katzen nicht mehr frei umherlaufen.

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