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Rechtliche Voraussetzungen unter Dach und Fach

Samstag, 31 Dezember 2011
14:30 Uhr

Seit vier Jahren ist es bekannt, dass auf dem Gelände der Marina Wendtorf eine Luxusferienanlage entstehen soll. Lange währt schon die Diskussion um dieses Projekt, jetzt wurde endlich ein richtungsweisender Schritt getan. Denn sehr zur Zufriedenheit aller Beteiligten ging das Jahr mit einer vertraglichen Einigung zu Ende.

Die Ortspolitiker hatten in ihrer Sitzung am 15. Dezember die entscheidenden Vertragswerke abgesegnet, mit denen die bis dato ausstehenden grundstücksrechtlichen Dinge geklärt werden konnten. Damit nicht genug: Auch Investor Sven Hollesen hatte nun seine Unterschrift unter die Vertragswerke gesetzt, die einen Tag vor Heiligabend notariell beurkundet wurden.
 

Ergebnis: Die Hafen-Betreibergesellschaft Shipshape ist nun Eigentümerin der Wasserfläche und die Gemeinde kommt endlich in die rechtliche Lage, auf dem Marina-Gelände eine für alle zugängliche öffentliche Fläche für eine Promenade entlang des Hafens planen zu können. Ein Wunsch, der Bürgermeister Otto Steffen seit Jahrzehnten antreibt. Denn seit dem Bau der Marina 1972 ist die Promenade am Hafen in Privatbesitz.
 

Vier Verträge wurden nun einen Tag vor Heiligabend unterzeichnet und beurkundet: In zwei Teilen ging es darum, dass die Gemeinde nun Eigentümerin von Teilen der Verkehrsflächen der Marina ist. Außerdem wurde die Übergabe Wasserfläche vom Land an die Gemeinde geregelt, die sie auf den Hafenbetreiber Ship-Shape (hinter der ebenfalls Hollesen steht) zum Preis von 460.000 Euro übertragen hat. Damit sind nun alle grundstücksrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Hoffnung steigt, dass die Neubaupläne nun mit Volldampf weiter umgesetzt werden. Wie Amtsdirektor Sönke Körber auf PH-Nachfrage erklärte, sei der nächste Schritt nun der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde und Sven Hollesen. Auch daran werde bereits mit Hochdruck gearbeitet, allerdings seien noch Details zu verhandeln, so Körber. Die Fortsetzung der Bauleitplanung für das Gebiet ist rein rechtlich zwar nicht an die jetzt geschlossenen Verträge geknüpft, dennoch wird sie damit verknüpft. Denn jetzt kann nach dem Erschließungsvertrag auch der Offenlegungsbeschluss gefasst und die Bürger erneut beteiligt werden, so wie das bauplanungsrechtliche Verfahren es vorsieht. Zur Erinnerung: Entstehen soll, so die vor vier Jahren bereits vorgestellte Planungsidee, für 50 Millionen Euro eine Luxusferienanlage mit 40 Ferienhäusern, 33 Hausbooten und einem Hotel mit 100 Zimmern. Diesem Plan des dänischen Geschäftsmannes und Investors Sven Hollesen ist die Gemeinde nun ein gewaltiges Stück näher gekommen.
 
Quelle: Geschrieben von Astrid Schmidt
http://www.probsteier-herold.de/rechtliche-voraussetzungen-unter-dach-und-fach-2

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