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Gestaffelte Steuer für die Zweitwohnung

Donnerstag, 31 Dezember 2015
08:01 Uhr

Während im neuen Ferienzentrum Marina Wendtorf weitere Häuser gebaut werden, hat die Gemeindevertretung jetzt die Zweitwohnungssteuer für das Gebiet gestaffelt. Es gehe nicht um eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, der Satz bleibe bei acht Prozent des Mietwertes, betonte Amtsdirektor Sönke Körber.

Wendtorf. Weil es im Bereich der Marina Wendtorf aber nur ein sehr geringes Maß an Eigennutzung gebe, habe das Amt Probstei eine Staffelung vorgeschlagen. „Das ist erstmalig in der Probstei“, erklärte Körber.

Eine Zweitwohnung kann dann besteuert werden, wenn sie „auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung des Inhabers oder seiner Angehörigen vorgehalten wird“, heißt es in der Vorlage der Amtsverwaltung. Wohnungen, die ausschließlich als reine Kapitalanlage vorgehalten werden, unterliegen dagegen nicht der Zweitwohnungssteuer. Wenn ein zeitlich eng begrenztes Eigennutzungsrecht vertraglich vereinbart ist, wäre es nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig, den gesamten Mietwert für die Berechnung zugrunde zu legen.

Entsprechend sah der Satzungsentwurf jetzt bei einer Eigennutzung bis zu 31 Tagen 50 Prozent, bis 62 Tage 75 Prozent und nur bei mehr als 62 Tagen 100 Prozent des Mietwertes als Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer vor. Dem folgten die Gemeindevertreter einstimmig.

Quelle: Thomas Christiansen

 

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