Freitag, 30 Mai 2014
07:42
Uhr
Jetzt beschäftigt der Verkauf von Hafenanlagen und Seegrundstücken durch das Land an Unternehmen, Kommunen und Vereine das Verwaltungsgericht Schleswig. Ein Kieler hat dort die Bundesrepublik Deutschland in Vertretung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck verklagt. Ein Urteil in seinem Sinne hätte weitreichende Konsequenzen für die ganze Küste.
Der Kieler Kläger will klären lassen, ob eine 1972 aufgeschüttete Fläche in der Ostsee – die Marina Wendtorf – unter die sogenannte Widmung fällt. Das Gelände ist nach dem Verkauf durch das Land an die Gemeinde mittlerweile in privater Hand. Ein Investor plant seit Jahren den millionenschweren Bau einer Ferienanlage. Der Kläger pocht jedoch darauf, dass die Fläche auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes frei zugänglich bleiben muss. Er befürchte, dass mit dem Beginn von Bauarbeiten Absperrung und Bauzäune den Zugang „für jedermann faktisch beenden“, heißt es in der Klageschrift, die auf das Versammlungsrecht abzielt. Harald Alberts, Sprecher des Verwaltungsgerichtes bestätigt den Eingang der Klage. Eine Erwiderung liege noch nicht vor. Auch stehe noch kein Verhandlungstermin fest. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Kläger im Namen der Interessengemeinschaft Marina Wendtorf erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Demonstrationsverbot auf dem Gelände der Marina gewehrt. Damals richtete sich die Klage gegen den Kreis Plön, der eine öffentliche Versammlung mit Verweis auf den Privatbesitz untersagt hatte. Die Behörde verlor den Prozess. Sollte das Verwaltungsgericht nun wieder der Argumentation des Kieler Klägers folgen, hätte dies Konsequenzen für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle in Schleswig-Holstein, darunter für Hafengelände in Kiel, Laboe oder Damp. Denn: Die Privatisierung von aufgeschütteten Flächen in der Ostsee aus den Händen des Wasser- und Schifffahrtsamtes über das Land ist rechtlich umstritten (wir berichteten). Kritiker sehen darin einen schleichenden Ausverkauf öffentlicher Küsten. Das Wirtschaftsministerium, welches die Flächen in den sogenannten Seewasserstraßen in den vergangenen Jahren auf der Basis von Wertgutachten verkauft hat, beruft sich jedoch auf das „öffentliche Interesse“, welches mit der wirtschaftlichen und touristischen Erschließung der Flächen verbunden sei.
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